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Sondereigentumsverwaltung

Die Verwaltung von Sondereigentum gleicht der Mietshausverwaltung, wobei es sich allerdings meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

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