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Mietverwaltung

Unter Mietverwaltung versteht man die Verwaltung von vermietetem Wohnraum mit dem Eigentümer als Auftraggeber. Zur Mietverwaltung gehören kaufmännische, administrative sowie bauliche und technische Aufgaben. Der konkrete Leistungsumfang wird üblicherweise individuell zwischen Mietverwaltung und Eigentümer vertraglich festgelegt.

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