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Sie wissen nicht, welchen Ausweis Sie benötigen? Finden Sie es heraus in dem Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!
Warum sollten Sie mit uns arbeiten?
Nach dem Wortlaut des Gesetzes haftet der Verkäufer / Vermieter dafür, dass die Angaben in den Energieausweisen korrekt sind. Fehlen diese Angaben oder sind sie falsch dargestellt, haftet dieser. Daher ist eine rechtssichere und korrekte Erstellung nicht nur sinnvoll sondern auch hochgradig relevant.
Ein simpler Prozess für einen rechtssicheren Ausweis.
Erhalten Sie Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten.
Häufige Fragen
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
- Für den Verkauf einer Immobilie
- Für eine Neuvermietung
- Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden
- Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude
Brauche ich einen Energieausweis?
Der Besitz eines Energieausweises ist seit dem 1. Oktober 2008 Pflicht. Damit müssen Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, den Energieausweis nicht nur bei der Einstellung des Inserats im Internet angeben, sondern gegebenenfalls auch bei Besichtigungsterminen zur Hand haben. Vorsicht: Sollten Eigentümer diesem beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie nicht vorlegen, kann das mit einem Bußgeld von 15.000 Euro bestraft werden.
Bedarfsausweis – Der energetische Ist-Zustand Ihrer Immobilie.
Für ältere Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden oder deren Bauantrag vor 1977 gestellt worden ist, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Dieser muss außerdem für Gebäude mit einer geringeren Anzahl an Wohneinheiten (maximal 4 Wohnungen) erstellt werden. In der Regel haben Immobilieneigentümer, deren Immobilien nicht unter diese Kategorie fallen, die freie Wahl, ob sie den Bedarfsausweis oder den Verbrauchsausweis für ihre Immobilie beantragen.
Verbrauchsausweis – Die Schätzung des Energieverbrauches mehrerer Wohneinheiten.
Grundsätzlich können Immobilieneigentümer, deren Immobilie über mindestens 5 Wohneinheiten verfügt oder nach dem Jahr 1977 erbaut worden ist, den Verbrauchsausweis beantragen. Wie so oft gibt es jedoch auch hier eine Ausnahme: Verbrauchsausweise können auch für Immobilien, die vor 1977 erbaut wurden ausgestellt werden, falls an diesen Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 vorgenommen wurden.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.
Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:
Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.
Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten zulässt. Den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Somit ist auch zweifelsfrei möglich für bestimmte Gebäude einen Energieausweis zu erstellen, ohne diese Objekt persönlich betreten oder in Augenschein genommen zu haben.
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